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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12 KL   

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https://dejure.org/2015,2478
LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12 KL (https://dejure.org/2015,2478)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2015 - L 1 KR 258/12 KL (https://dejure.org/2015,2478)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - L 1 KR 258/12 KL (https://dejure.org/2015,2478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 91 Abs 6 SGB 5 vom 26.03.2007, § 92 SGB 5, § 108 SGB 5, § 137 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 17.03.2009, § 137 Abs 3 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen iS der gesetzlichen Mindestmengenregelung - Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Mindestmenge in Perinatalzentren des Level 1

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG, § 29 Abs 4 SGG, § 54 Abs 1 S 2 SGG, § 55 Abs 1 SGG, § 91 SGB 5, § 137 Abs 3 SGB 5
    Dispositionsbefugnis - Elementenfeststellungsklage - Mischverwaltung - Mindestmengenregelung - Prognose - planbare Leistung - Frühgeborene - Perinatalzentrum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer Mindestmenge für die Behandlung sehr geringgewichtiger Frühgeborener und Neugeborener in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer Mindestmenge für die Behandlung sehr geringgewichtiger Früh- und Neugeborener in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 7 KA 77/10

    Normfeststellungsklage - Feststellungsinteresse (bejaht) - Allgemeines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    In der Hauptverhandlung am 21. Dezember 2011 hat der Senat das Verfahren vom Rechtsstreit L 7 KA 77/10 KL abgetrennt, "soweit mit der Klage die Geltung einer Mindestmenge von 14 im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 für Perinatalzentren des Level 1 auf der Grundlage des Beschlusses des Beklagten vom 20. August 2009 angegriffen wird".

    Der 7. Senat hat mit rechtskräftigem Urteil vom selben Tag im Verfahren L 7 KA 77/10 KL festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten vom 17. Juni 2010 insoweit rechtswidrig und damit nichtig ist, als er unter I Nr. 1 die Mindestmenge für Perinatalzentren des Level 1 (Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 g) mit Wirkung vom 1. Januar 2011 von 14 auf 30 Fälle erhöht.

    Die Gerichtsakten L 7 KA 85/13 KL ER und L 7 KA 77/10 KL sowie der Verwaltungsvorgang des Beklagten "Normsetzungsdokumentation" lagen zur Verhandlung vor und waren Gegenstand der Erörterung.

    Gegenstand der Entscheidungen des LSG im Urteil vom 21. Dezember 2011 (L 7 KA 77/10 KL) war der Beschluss des Beklagten vom 17. Juni 2010 jedenfalls nur, soweit er die Mindestmenge für Level 1-Zentren von 14 auf 30 Fälle erhöht hat.

    Entsprechendes gilt, wenn davon ausgegangen wird, dass angesichts des Wortlauts des Abtrennungsbeschluss das betreffende Begehren auf Feststellung der Nichtigkeit der Mindestmenge 14 ab dem Jahr 2011 zwischenzeitlich noch beim 7. Senat im Haus anhängig gewesen ist, dieser also am 21. Dezember 2011 im Verfahren L 7 KA 77/10 KL nur ein Teilurteil erlassen hat.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 7 KA 94/11
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2012 die Revision des Beklagten in einem Parallelverfahren eines anderen Krankenhausträgers gegen ein entsprechendes Urteil des 7. Senates (L 7 KA 94/11 KL) im Hause zurückgewiesen (Az. B 1 KR 34/12 R).

    Im Gegenteil: In den Ausführungen zur Zulässigkeit ist formuliert, dass die erfolgreiche(!) Klage gegen den Beschluss des Beklagten vom 17. Juni 2010 die Rechtsstellung der Klägerinnen unmittelbar verbessern würde, weil sie einer Mindestmenge von nur 14 und nicht von 30 unterlägen (juris-Rdnr. 148; ebenso im Urteil im Verfahren L 7 KA 94/11 KL, dort juris-Rdnr. 80).

    Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem BSG (B 1 KR 34/12 R) war die Revision des Beklagten im Parallelverfahren L 7 KA 94/11, in welchem das LSG dieselbe Feststellung getroffen hat wie im Verfahren der hiesigen Krankenhäuser.

  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2012 die Revision des Beklagten in einem Parallelverfahren eines anderen Krankenhausträgers gegen ein entsprechendes Urteil des 7. Senates (L 7 KA 94/11 KL) im Hause zurückgewiesen (Az. B 1 KR 34/12 R).

    Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem BSG (B 1 KR 34/12 R) war die Revision des Beklagten im Parallelverfahren L 7 KA 94/11, in welchem das LSG dieselbe Feststellung getroffen hat wie im Verfahren der hiesigen Krankenhäuser.

  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats des BSG (Urteil vom 12. September 2012 - B 3 KR 10/12 R - ) müssten Mindestmengenregelungen im Gefüge der weiteren Vorschriften zur Qualitätssicherung schon verfassungsrechtlich auf Ausnahmelagen beschränkt bleiben, bei denen die Einflussnahme über die Leistungsmenge Versorgungsvorteile verspreche, die über weniger belastende Instrumente der Qualitätssicherung mutmaßlich nicht zu gewinnen seien.

    Diese Auslegung des § 137 Abs. 3 Nr. 2 SGB V deckt sich mit der Auffassung des 3. Senats des BSG, wonach eine Abhängigkeit der Versorgungsqualität von der Leistungsmenge in besonderem Maße bei Krankenhausleistungen von hoher Komplexität bestehe, bei denen eine regelmäßige Praxis mit gerade diesen Leistungen einen über andere Instrumente der Qualitätssicherung so nicht zu gewährleistenden Einfluss auf die Güte der Versorgung habe (Urt. v. 12. September 2012 -B 3 KR 10/12 R- Rdnr. 35ff).

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    Die Vorschrift stellt eine klare und auf Vollständigkeit angelegte Zuordnung von Kompetenzen der Verantwortlichkeit der handelnden Staatsorgane dar (vgl. zu dieser Anforderung das von den Klägerinnen angeführte Urteil des BVerfG v. 20.12.2007 -2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04- juris-Rdnr. 155) und etabliert gerade keine Vermischung von bundes- und landesbehördlicher Tätigkeit.
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    Aufgaben und Handlungsbefugnisse der Organe müssten hierzu in einem von der Volksvertretung beschlossenen Gesetz ausreichend vorher bestimmt sein und ihre Wahrnehmung der Aufsicht personell demokratisch legitimierter Amtswalter unterliegen (Bezugnahme auf BVerfGE 107, 59, 94 ).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebietet es, die Feststellungsklage gegen untergesetzliche Rechtsnormen als statthaft zuzulassen, wenn die Normbetroffenen ansonsten keinen effektiven Rechtsschutz erreichen können, etwa weil ihnen nicht zuzumuten ist, Vollzugsakte zur Umsetzung der untergesetzlichen Norm abzuwarten oder die Wirkung der Norm ohne anfechtbare Vollzugsakte eintritt (ständige Rspr. des BSG, vgl. BSG, Urt. v. 18. Dezember 2012, Rdnr. 11 mit Rechtsprechungsnachweisen und Bezugnahme auf BVerfGE 115, 81, 92 f und S 95 f).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    Der erste Senat des BSG nimmt insbesondere auch das Urteil des BSG vom 31.05.2006 (B 6 KA 13/05 R-) in Bezug, das die verfassungsrechtliche Legitimation des Beklagten ausdrücklich auch unter dem Aspekt der fehlenden Beteiligung der Betroffenen bejaht (juris-Rdnr. 58), im konkreten Fall des Arzneimittelhersteller bezüglich eines Therapiehinweises.
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    In der vom BSG in Bezug genommenen Entscheidung vom 27. Oktober 2009 (B 1 KR 4/09 R; BSGE 105, 1) wird lediglich ein Begehren, das ausschließlich auf einzelne Elemente (dort: eines Vergütungsanspruchs) gerichtet ist, als unzulässig angesehen.
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung durch Spitzenverbände der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12
    Es stellt ein Expertengremium dar, das in seiner persönlichen und fachlichen Integrität und Qualität durch Transparenz und Unabhängigkeit gesetzlich und institutionell abgesichert ist (vgl zum Ganzen BSGE 107, 261 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 5, RdNr 76 ff; BSGE 107, 287 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 4, RdNr 74 ff).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

  • BSG - B 3 KR 15/12 R (anhängig)

    Frühchen-Versorgung: Macht Übung den Meister?

  • BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 69/09

    Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - L 7 KA 79/10

    Mindestmenge; Qualitätssicherung; Perinatalzentrum Level 1; Frühgeborene mit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 7 KA 85/13

    Änderung des Gegenstandswerts - Gegenstandswert - Verfahren - Hauptsache -

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen -

    Sie tragen selbst vor (ausdrücklicher Verweis auf die Schriftsätze im Verfahren L 1 KR 258/12 KL) , sich im LSG-Verfahren intensiv mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 18.12.2012 auseinandergesetzt zu haben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - L 5 KR 212/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen

    Ähnlich fordere das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 16.01.2015 (L 1 KR 258/12 KL), dass die geforderte Prognose, die Mindestmenge werde voraussichtlich nicht erreicht, erst greife, wenn eine valide Einschätzung auf der Grundlage eines hinreichend langen Zeitraums möglich sei.

    Vorliegend würde es dagegen gerade auch im Hinblick auf die Berufsausübungsfreiheit der Klägerin (Art. 12 I GG; vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 08.08.2013, B 3 KR 17/12 R, juris, Rn. 6) jedenfalls eine nicht hinzunehmende unbillige Härte darstellen, wollte man die anzustellende Prognose unter Außerachtlassung der jahrelang positiven Leistungshistorie und besonderen Umstände des Einzelfalles allein auf die Unterschreitung im Vorjahr reduzieren (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2013, a.a.O., juris Rn. 4 "nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre"; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2015, a.a.O., juris, Rn. 16, "Die geforderte Prognose, dass die erforderliche Mindestmenge voraussichtlich nicht erreicht wird, greift erst ein, wenn eine valide Einschätzung auf der Grundlage eines hinreichend langen Zeitraums möglich ist").

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 558/15

    Krankenversicherung - gerichtliche Überprüfung der Nutzenbewertung eines

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es, die Feststellungsklage gegen untergesetzliche Rechtsnormen als statthaft zuzulassen, wenn die Normbetroffenen ansonsten keinen effektiven Rechtsschutz erreichen können, etwa weil ihnen nicht zuzumuten ist, Vollzugsakte zur Umsetzung der untergesetzlichen Norm abzuwarten oder die Wirkung der Norm ohne anfechtbare Vollzugsakte eintritt (ständige Rspr. des Bundessozialgerichts - BSG, vgl. BSG, Urt. v. 18. Dezember 2012, Rdnr. 11 mit Rechtsprechungsnachweisen und Bezugnahme auf BVerfGE 115, 81, 92f und 95f; Urt. des Senats vom 16. Januar 2015 - L 1 KR 258/12 KL -, juris-Rdnr. 73).
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